1. Abschluss des Vertrages
Haben Sie sich für ALPHA AKTIV entschieden, melden Sie sich bitte schriftlich an und verwenden Sie nach Möglichkeit unser Anmeldeformular (Link). Mit der schriftlichen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen von beiden Seiten anerkannt. In Ausnahmefällen können wir auch eine telefonische Anmeldung akzeptieren.
2. Bezahlung
Bitte leisten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung die Einschreibegebühr in Höhe von 20 Euro als Anzahlung. Den Restbetrag können Sie nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung auf unser Bankkonto überweisen bzw. persönlich bezahlen.
Wir können Ihnen den Platz im Kurs bzw. die Unterkunft nur dann reservieren, wenn die Gebühr vollständig bezahlt wird. Die Gebühren sollten spätestens 7 Tage vor dem Kursbeginn bezahlt werden.
Sollten Sie über ALPHA AKTIV ein Zimmer gebucht haben, müssen die Gebühren, vor allem in der Sommerzeit, spätestens 8 Wochen vor Ihrer Ankunft auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass wir die Unterkunft rechtzeitig reservieren müssen.
Nach Eingang der Einzahlung erhalten Sie eine endgültige Bestätigung mit weiteren Informationen über Ihre Ankunft, Ihren Kurs und Ihre Unterkunft.
Sämtliche mit der Zahlung der Kursgebühren anfallenden Bankgebühren trägt der Kursteilnehmer. Die Kursgebühren für nicht in Anspruch genommenen Unterricht werden nicht erstattet.
3. Kursgebühren
Die Anmeldung beträgt 20 Euro und beinhaltet:
- Einstufungstest, Bewertung, Besprechung
- E-Mail-Zugang und Internetnutzung in der Schule
- Zertifikate
- Schülerausweis
- Ausführliche Beratung bezüglich der Weiterbildung, Studium, Beruf
Die Kursgebühr beinhaltet:
- Alle Unterrichtsgebühren
- Freizeitaktivitäten
- Konversation
Die Kursgebühr beinhaltet nicht:
- Bücher
- Prüfungsgebühren
- Bankgebühren
- Unterkunft
4. Vertrag / Rücktritt / Abbruch
4.1 Ein Rücktritt vom Kursprogramm ist nur mit schriftlicher Kündigung möglich. Für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei ALPHA AKTIV. Sie können spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn zurücktreten. Bei diesem Rücktritt werden Ihnen keine Kosten abgezogen. Wenn der Teilnehmer zum Kurs nicht erscheint oder die Stornierung erst nach Beginn des Kurses eintrifft, ist der volle Kurspreis zu zahlen. Wird der laufende Kurs ohne nachweisbar schwerwiegende persönliche Gründe wie Todesfall in der Familie oder schwere Krankheit abgebrochen, besteht kein Anspruch auf den Rücktritt vom Vertrag. Die bereits bezahlten Gelder können jedoch bei einem späteren Kursbesuch angerechnet werden. In Ausnahmefällen kann ALPHA AKTIV, nach gegenseitiger Absprache, Stornogebühr, Ausstellung eines befristeten Gutscheins oder Umbuchung vorschlagen. Einbehaltene Gelder werden jedoch bei einem späterem Kursbesuch angerechnet.
4.2 Sollte der Kursteilnehmer kein Visum erhalten haben, werden die Kursgebühren abzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro zurückerstattet. Es sollte uns allerdings der Ablehnungsbescheid von der Deutschen Botschaft vorliegen.
4.3 Bei weniger als drei Anmeldungen für einen Intensivkurs behält sich ALPHA AKTIV vor, den Sprachkurs nicht oder mit verringerter Stundenzahl durchzuführen. Sollte der Kurs nicht stattfinden, werden die bezahlten Gebühren vollständig erstattet bzw. auf Wunsch des Kunden auf einen weiteren Kurs umgebucht.
4.4 Wegen gesetzlicher Feiertage ausgefallene Unterrichtsstunden werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
4.5 Vom Teilnehmer versäumte Stunden werden nicht erstattet.
4.6 Kann der Teilnehmer an einem Einzelunterricht nicht teilnehmen, muss das Institut spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn darüber informiert werden.
5. Rückerstattung für Unterkunft
5.1 Rückerstattung für die Unterkunft ist kostenfrei und erfolgt nur mit schriftlichen Kündigung bzw. Umbuchung, wenn Sie spätestens 6 Wochen vor Anreise zurücktreten. In Ausnahmefällen wie Visumsablehnung bzw. rechtzeitige Umbuchung können die Gebühren zurückerstattet werden.
5.2 Für Zimmer, die für ein Jahr gebucht wurden, gilt die allgemeine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
5.3 Schüler, die über ALPHA AKTIV ein Visum erhalten, müssen das Institut spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn informieren, ob sie rechtzeitig zum Kurs kommen. Sollte das Visum nicht erteilt sein und die Schule nicht rechtzeitig informiert werden, wird der erste Monat berechnet.
Umbuchung
Bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn bzw. Anreise können Sie Ihren Kurs bzw. Ihr Zimmer umbuchen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist ALPHA AKTIV berechtigt, dem Kursteilnehmer die anfallenden Kosten zu berechnen.
Versicherungen
Für den Abschluss einer Auslandsversicherung ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Auf Wunsch übernimmt ALPHA AKTIV die kostenfreie Vermittlung einer Auslandsversicherung zur Deckung folgender Risiken: Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, private Haftpflichtversicherung.
Haftung
Die Sprachschule ALPHA AKTIV verpflichtet sich, die gebuchten Leistungen in vollem Umfang und in der beschriebenen Qualität zu erbringen. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen aus Gründen, die ALPHA AKTIV nicht zu verantworten hat, haftet ALPHA AKTIV nicht.
Der Kursteilnehmer haftet persönlich für alle Schäden, die er verursacht. Bei einem Anspruch Dritter an ALPHA AKTIV aufgrund von Schäden, die der Kursteilnehmer im Rahmen seines Deutschkursaufenthaltes verursacht, entsteht ein Anspruch der Sprachschule ALPHA AKTIV gegenüber dem Kursteilnehmer.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, daher empfehlen wir den Abschluss einer Krankenversicherung.
Gerichtsstand ist Heidelberg, Deutschland.